Die Busklassen

Im Bus-bereich hat sich in den letzten Jahren sehr viel geändert. Diese Änderungen bringen natürlich viele offenen Fragen mit sich. Am 09 Sept. 2008 ist das europaweite Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz in Kraft getreten. Gleichgültig, ob Sie einen gültigen Führerschein der Klasse D1 oder D über Jahre besitzen oder neu erwerben wollen, bestimmte Fahrten, dürfen Sie ohne eine zusätzliche Aus- oder Weiterbildung, die im Führerschein vermerkt wird, nicht mehr durchführen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für Bus-Neulinge, sondern auch für eingefleischte “alte Hasen”.

Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 20.000 €

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein

Grundsätzlich so gut wie keine. Ausschlaggebend ist nicht die Anzahl der Fahrgäste, sondern der Fahrgastsitze, ab 8 Fahrgastsitze benötigen Sie die Klasse D1 oder D.

  • Nein, Probefahrten sind ausgenommen, sie benötigen jedoch unabhängig von der Anzahl der Fahrgastsitze den Führerschein C1 für Busse ab 3,5 bis 7,5 to und für Busse über 7,5 to z.G. die Klasse C
  • Überführungsfahrten oder ein Hol- und Bringservice sind nicht ausgenommen hierzu benötigen Sie die entsprechenden Klasse D1 bzw. D

Führerscheinklasse B genügt, jedoch benötigen Sie zusätzlich noch den gelben Personenbeförderungsschein.

Erwerben können Sie den Busführerschein auch ohne IHK Prüfung, im Gegensatz zum LKW nützt ihnen jedoch der Busführerschein ohne IHK Prüfung nicht viel, Sie dürfen so gut wie keine Fahrten durchführen. Infos unter FAQ

Ja, der Führerschein alleine genügt nicht. Sie müssen die Grundqualifikation für Personenverkehr nach dem BKrFQG mit einer IHK Prüfung ablegen. Aber im Gegensatz zu Neulingen sind Sie als LKW-Fahrer ein sogenannter Umsteiger, statt 140 Stunden beträgt die Grundqalifikation bei Ihnen nur 35 Stunden. Hierzu bieten wir interessante Samstag – und Abendkurse an. Infos unter FAQ oder telefonisch.

Eine Altersgrenze gibt es nicht. Solange sie die vorgeschriebenen ärtzlichen und augenärtlichen Unteruchungen bestehen. Auch wenn Sie keinen LKW Führerschein besitzen, dürfen Sie aufgrund des alten 3er Führerschein LKW bis 7,5 to fahren und besitzen automatisch ein Grundqualifikation im Güterverkehr nach dem BKrFQG. Als Busfahrer sind sie dann ein sogenannter Umsteiger vom Güterverkehr zum Personenverkehr. Sie machen den Führerschein Klasse D und eine Grundqalifikation von 35 Stunden mit anschließender IHK-Prüfung. Hierzu bieten wir interessante Samstag – und Abendkurse an. Infos unter FAQoder telefonisch.

Es richtet sich danach, ob Sie später im Linien – oder Reiseverkehr tätig sein wollen. Generell werden im Reiseverkehr sehr häufig Gepäck oder Fahrradanhänger mitgeführt. mit dem D bzw.D1 Führerschein dürfen Sie nur Anhänger bis 750 kg mitführen, was nicht ausreichend ist, da die Anhänger meist 2 to z.G besitzen. Daher ist es ratsam den DE bzw D1E mit zu erwerben. Im Linienverkehr stellt sich die Frage weniger, da hier selten Anhänger mitgeführt werden. (Gelenkzüge sind keine Busse mit Anhänger, es genügt Klasse D). Wenn Sie Klasse CE schon besitzen, brauchen Sie sich diese Frage nicht zu stellen, dann genügt die Klasse D, denn CE schließt dann DE mit ein. So wie C1E den D1E einschließt.

Kleine Busse (D1) sind auch mit 18 möglich!
Große Busse (D) unter bestimmten voraussetzungen ab 20 Jahren

Grundsätzlich gilt für die Klasse D1 das Mindestalter von 21 Jahren. Für die Klasse D ist der Einstieg grundsätzlich mit 24 Jahren möglich.

Eine genaue Grenze zu ziehen, wer Sie benötgt und wer nicht, ist sehr schwer. Aus diesem Grunde rufen Sie uns an, kommen Sie vorbei wir beraten Sie gerne.

1. Ausnahme: Lehre zum Berufskraftfahrer
Sie absolvieren eine mind. 2 jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Klasse D1 Reduzierung des Mindestalter auf 18 Jahre
Klasse D Reduzierung des Mindestalter auf 18 Jahre nur für Fahten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge
Bei beiden Klassen sind Fahrten nur im Inland und in Verbindung mit dem Ausbildungsverhältnisses zulässig
Ist der Auszubildenden bei Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse D bereits 20 Jahre, ist diese während oder nach Abschluss seiner Ausbildung ohne Auflagen uneingeschränkt gültig.

2. Ausnahme: Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr bei der IHK, für Klasse D ab dem Mindestalter 21 Jahre möglich, uneingeschränkte Nutzung.
Zu meiner Führerscheinausbildung Klasse D absolviere ich die Grundqualifikations Prüfung Personenverkehr bei der IHK. Man spricht auch von der großen BKF Prüfung (nicht zu verwechseln mit der Beschleunigten Grundqualifikation, siehe Ausnahme 3). Diese Prüfung bei der IHK, besteht aus einem sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Teil. Im Gegensatz zur Bechleunigten Grundqualifikation sind bei dieser Grundqualifikations Prüfung keine Ausbildungsstunden vorgeschrieben, aber das große Themengebiet erfordert eine intensive Vorbereitung. Näheres finden Sie unter FAQ, bei Aus- und Weiterbildungen bieten wir spezielle Vorbereitungskurse an und begleiten Sie, wie seitens der IHK gefordert, bei der praktischen Prüfung. Unabhängig dieser Prüfung erfolgt die normale Führerscheinausbildung Klasse D in der Fahrschule. Haben Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen, besitzen Sie nicht nur den Führerschein Klasse D sondern die zusätzliche Berufskraftfaherqualifikation für alle gewerblichen Fahrten mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ein perferkter Busfahrer mit 21 Jahren für alle Einsatzgebiete.

3. Ausnahme: Beschleunigte Grundqualifikation für die Klasse D, Mindestalter beträgt 21 Jahren für den Linienverkehr und 23 Jahre für den Reiseverkehr
Sie absolvieren zu ihrer Führerscheinausbildung eine Beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender IHK Prüfung. Diese vorgeschriebene Ausbildung umfasst 140h. (Ausnahme Umsteiger LKW auf Bus nur 35 h).
der Einsatz im Linienverkehr bis 50 km ist ab 21 Jahren möglich. Wollen Sie jedoch im Reiseverkehr tätig werden ist das erst mit 23 Jahren möglich oder Sie enscheiden sich für die Ausnahme 2 (Grundqualifikations Prüfung). Infos unter FAQ oder telefonisch.