BKF MODULE - FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema BKF Module beantworten wir Euch hier:

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Was ist das BKrFQG?

Es ist ein europäische Verordnung über die Qualifizierung von LKW & Busfahrern.

Wen betrifft die Verordnung (BKrFQG §1)?

  • Alle selbständigen und angestellten Fahrer, sowie freie Mitarbeiter und Aushilfsfahrer im
  • Gewerblichen Güterverkehr ( LKW ) > 3,5 to und
  • Gewerblichen Personenverkehr ( Bus ) > 8 Fahrgastsitze

Für Fahrer die bereits eine Führerschein besitzen?

  • LKW-Fahrer die ihren Führerschein vor dem 9.9.09 und Busfahrer vor dem 9.9.08 erworben haben müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen
  • Diese Vorschrift betrifft auch Fahrer die schon über 20 oder 30 Jahr im Beruf tätig sind

35 h Weiterbildung in 5 Jahren?

  • Die Weiterbildung erfolgt in 35 Unterrichtsstunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren
  • Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt und nachgewiesen werden

Für Fahrer die noch keinen Führerschein besitzen?

  • Führerscheinneulinge müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen (LKW erst ab 9.9.09)
  • Bei der Grundqualifikation müssen Sie eine theoretische und praktische IHK Prüfung ablegen, eine Ausbildung muss nicht erfolgen
  • Bei der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt nach einer 140 h Ausbildung eine theoretische IHK Prüfung.

Wie erfolgt der Nachweis?

  • Durch einen Eintrag im Kartenführerschein in der Spalte 12 hinter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse 95.09.09.2013. 95 steht für die Qualifizierung. 09.09.2113 für den Tag bis wann die nächste Weiterbildung abgeschlossen sein muss ( Gültigkeitsdauer)
  • Bei Führerscheinneulinge muss das IHK Zertifikat der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation mitgeführt werden

Welche Ziele verfolgt die Aus– und Weiterbildung?

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit, der defensiven Fahrweise, des Kraftstoffverbrauches, der Einhaltung der Sozialvorschriften sowie das Image und das Auftreten des Kraftfahrers

Wird die Weiterbildung bezuschusst?

  • Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Fragen Sie uns wir helfen gerne weiter

Wie hoch sind die Bußgelder bei fehlender oder abgelaufener Qualifikation?

  • Für Fahrer bis zu 5.000,00 €
  • Für Unternehmer bis zu 20.000,00 €

Ausnahmen

Alle KFZ sind von dieser Regelung ausgenommen die

  • <= 45 km/h
  • Rettungsdienstfahrzeuge ( Feuerwehr, THW, etc.)
  • Technische Fahrten (Entwicklung, Probefahrten
  • Sachverständige oder Prüfer (z.B. HU, SP)
  • Neu oder umgebaut und noch nicht im Betrieb sindHandwerker die nur ihr Material zur Ausübung ihrer Tätigkeiten befördern (Fahren keine Hauptbeschäftigung)
  • Land und Forstwirtschaft, bei Beförderung ihrer Berufsübliche Bedarfsgütern und Erzeugnisse (GüKG §2 (1) Nr.7), Fahren keine Hauptbeschäftigung:
    1. für eigene Zwecke
    2. Nachbarschaftshilfe
    3. Maschinenring & ähnliche Genossenschaften, max. 75 km Umkreis, KFZ
    Steuerbefreiten (STVZO § 23 (1))
  • Landwirtschaft: Milchprodukten zwischen Landwirtschaftl. Unternehmen, Milchsammelstellen & Molkereien (GüKG § 2 (1) Nr.6) .Fahren keine Hauptbeschäftigung

Aktuelle Kursangebote finden Sie hier.

Weiterbildungen nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV

Wer muss sich weiterbilden?

  • Alle LKW-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 to z.G. ( z.B. auch Werksverkehr)
  • Alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastsitze

Wie bildet man sich weiter?

  • Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen
  • Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder verteilt man die 35 h auf einen Monat, ein Jahr oder vielleicht auch auf 5 Jahre ( 1 Modul pro Jahr)
  • Es erfolgt keine Prüfung

Wie setzt sich die Weiterbildung zusammen?

Die 3 Themen der Weiterbildung werden in verschiedene Module á 7 h verteilt, die wir wie folgt anbieten:

  • 4 Basismodule ( B ), die von LKW & Busfahrer besucht werden können
  • 1 spezifische Modul entweder 1 Modul für den Güterverkehr( G ) oder Personenverkehr ( P )

Wie viele Module muss man besuchen?

  • LKW Fahrer : insgesamt 5 Module; 4 Basis- ( 1 bis 4 B ) und 1 spezifisches Modul ( 5 G )
  • Bus Fahrer : insgesamt 5 Module; 4 Basis- ( 1 bis 4 B ) und 1 spezifisches Modul ( 5 P )
  • Wenn man beides besitzt: insgesamt 5 Module ; 4 Basis ( 1 bis 4 B ) und entweder 1 spezifisches LKW-( 5 G ) oder 1 spezifisches Bus-Modul ( 5 P )

Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?

  • Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerscheinklasse z.B. „95.10.9.2025“
  • „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
  • „10.09.2025“ steht für das Datum wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss.

Grundqualifikation

Voraussetzung

  • Entsprechender Führerschein der Klasse C, CE oder C1, C1E muss vorhanden sein

Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener PrüfungSchulung

  • Alle Klassen C1, C1E sowie C, CE: 18 Jahre

Ausbildungsdauer und Inhalte für Umsteiger ( von LKW Auf Bus oder umgekehrt )

  • Keine Ausbildung vorgeschrieben
  • Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs in Theorie und Praxis, Dauer 3 Tage

Prüfung

  • Theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offenen Fragen. Dauer mind. 270 Min. ( Verkürzung bei Quereinsteiger auf 170 Min. bei Umsteiger auf 110 Min. )
  • Teil 1 Fahren im Straßenverkehr unter real Bedingungen Dauer min. 90 Min
  • Teil 2 technische Unterweisung und Fahrzeugbedienung Dauer min. 30 Min.
  • Teil 3 spezielle Fahrübungen auf einem Gelände Dauer 60 Min

Unterrichtsform

  • Vollzeit: 24 h in 3 Tagen max. 3 Teilnehmer

Kosten der Ausbildung

  • Vollzeitkurs 3 Tage und 1 Tag Vorstellung zur praktische Prüfung 1500,00 €
  • Zuzüglich der IHK Prüfungsgebühr Theorie : 200,00 € ( Umsteiger 150 ,00 €)
  • Zuzüglich IHK Prüfgebühr Praxis : 1200,00 € ( Umsteiger 900,00 € )

Voraussetzung

  • Entsprechender Führerschein der Klasse C, CE oder C1, C1E muss vorhanden sein

Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung

  • Ab 21 Jahre Klasse D, DE uneingeschränkt alle Verkehre, Linie und Reiseverkehr. ( D1, D1E entfällt )

Ausbildungsdauer und Inhalte für Umsteiger ( von LKW Auf Bus oder umgekehrt )

  • Keine Ausbildung vorgeschrieben
  • Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs in Theorie und Praxis, Dauer 3 Tage

Prüfung

  • Theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offenen Fragen. Dauer mind. 270 Min. (Verkürzung bei Quereinsteiger auf 170 Min. bei Umsteiger auf 110 Min. )
  • Teil 1 Fahren im Straßenverkehr unter real Bedingungen Dauer min. 90 Min
  • Teil 2 technische Unterweisung und Fahrzeugbedienung Dauer min. 30 Min.
  • Teil 3 spezielle Fahrübungen auf einem Gelände Dauer 60 Min

Unterrichtsform

  • Vollzeit: 24 h in 3 Tagen max. 3 Teilnehmer

Kosten der Ausbildung

  • Vollzeitkurs 3 Tage und 1 Tag Vorstellung zur praktischen Prüfung 1500,00 €
  • Zuzüglich der IHK Prüfungsgebühr Theorie: 200,00 € ( Umsteiger 150 ,00 €)
  • Zuzüglich IHK Prüfgebühr Praxis: 1200,00 € ( Umsteiger 900,00 € )

Beschleunigte Grundqualifikation

Voraussetzung

  • Keine besondere, der LKW-Führerschein , muss nicht vorhanden sein, er kann danach erworben werden

Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung

  • LKW < 7,5 To und ihre Anhänger, Klasse C1, C1E : 18 Jahre
  • LKW > 7,5 To und ihre Anhänger, Klasse C, CE : 21 Jahre

Ausbildungsdauer und Inhalte

  • 140 h Unterricht à 60 Min davon 10 h praktische Ausbildung
  • Verkürzung der Ausbildung bei Umsteiger von Berufskraftfahrer Busfahrer auf LKW auf 35 h
  • Umweltschutz insbesondere Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
  • Verbesserung der Straßen, und Verkehrssicherheit
  • Ladungssicherheit
  • Gesetzliche Vorschriften, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften
  • Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfälle,
  • Verhalten gegenüber Kunden und Dritter im Sinne des Unternehmers ( Fahrer-Knigge )
  • Praktische Fahrübungen

Prüfung

  • Nur ein theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offenen Fragen. Dauer mind. 90 Min. ( Verkürzung bei Quereinsteiger auf 60 Min. bei Umsteiger auf 90 Min. )

Unterrichtsform

  • Vollzeit: 140 H in 20 Tagen
  • Teilzeit wird noch nicht angeboten, Angebot wird überarbeite

Kosten der Ausbildung

  • Vollzeitkurs : 2.350 ,00 € zuzüglich der IHK Prüfungsgebühr ca. 100,00 €
  • Vollzeitkurs für Umsteiger : 950,00 € zuzüglich der IHK Prüfgebühr ca. 100,00 €

Voraussetzung

  • Keine besondere, der Bus-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er kann danach erworben werden

Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung

  • Busse < = 16 Fahrgastsitze, Klasse D1, D1E : 21 Jahre im Reise und Linienverkehr
  • Busse > 16 Fahrgastsitze, Klasse D, DE : 21 Jahre im Linienverkehr unter 50 km Linienlänge kein Reiseverkehr
  • Busse > 16 Fahrgastsitze, Klasse D, DE: 23 Jahre im Linienverkehr über 50 km Linienlänge und im Reiseverkehr

Ausbildungsdauer und Inhalte

  • 140 h Unterricht à 60 Min davon 10 h praktische Ausbildung
  • Verkürzung der Ausbildung bei Umsteiger von Berufskraftfahrer Busfahrer auf LKW auf 35 h
  • Umweltschutz insbesondere Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
  • Verbesserung der Straßen, und Verkehrssicherheit
  • Sicherheit der Fahrgäste, und der Ladung
  • Gesetzliche Vorschriften, Sozialvorschriften, Personenbeförderungsgesetz, Bo-Kraft, EU-Vorschriften
  • Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfälle,
  • Verhalten gegenüber Kunden und Dritter im Sinne des Unternehmers ( Fahrer-Knigge )
  • Praktische Fahrübungen

Prüfung

  • Nur ein theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offenen Fragen. Dauer mind. 90 Min. ( Verkürzung bei Quereinsteiger auf 60 Min. bei Umsteiger auf 90 Min. )

Unterrichtsform

  • Vollzeit: 140 H in 20 Tagen
  • Teilzeit wird noch nicht angeboten, Angebot wird überarbeitet

Kosten der Ausbildung

  • Vollzeitkurs : 2.350 ,00 € zuzüglich der IHK Prüfungsgebühr ca. 100,00 €
  • Vollzeitkurs für Umsteiger : 950,00 € zuzüglich der IHK Prüfgebühr ca. 100,00 €

Infoblatt zu den Qualifikationen

Wer muss sich eine Grundqualifikation nachweisen?

  • Alle LKW-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 to z.G. die ihren Führerschein nach dem 09.09.09 erworben haben ( z.B. auch Werksverkehr, Winzer)
  • Alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastsitze die ihren Führerschein nach dem 09.09.08 erworben haben

Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis?

Es gibt 3 verschiedene Varianten

  1. Beschleunigte Grundqualifikation mit einer IHK Prüfung Theorie
  2. Grundqualifikationsprüfung bei der IHK ( Theorie und Praxis )
  3. Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe

1. Variante Beschleunigte Grundqualifikation

  • Hier werden 140h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
  • Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35h, davon 2,5h praktische Ausbildung
  • Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
  • Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offenen Fragen dauert mind. 90 Min. ( Verkürzung bei Quereinsteiger auf 60 Min. bei Umsteiger auf 45 Min. )
  • Im Güterverkehr der Klasse C1,C1E ( LWK < 7,5 To z.G. ) beträgt das Mindestalter 18 Jahre
  • Im Güterverkehr der Klasse C,CE ( LKW > 7,5 To z.G. ) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E ( max.16 Fahrgastsitze) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehre bis 50 km hier gilt 21 Jahre und anderen Verkehre hier gilt 23 Jahre

Erfahre mehr zur beschleunigten Grundqualifikation


2. Variante Grundqualifikation

  • Hier wird keine Ausbildung vorgeschrieben, aber Führerscheinbesitz ist erforderlich
  • Eine große theoretische und praktische IHK Prüfung muss abgelegt werden
  • Die theoretische Prüfung, Multiple – Choice und offenen Fragen dauert mind. 240 Min. ( Verkürzung bei Quereinsteiger auf 170 Min. bei Umsteiger auf 110 Min. )
  • Praktische Prüfung bestehend aus 3 Teilen, mit einem TÜV-Prüfer, IHK-Prüfer, Fahrlehrer und 1 Prüfungsfahrzeug das den Prüfrichtlinien des Fahrerlaubnisrechts entsprechen
  • Teil 1 Fahren im Straßenverkehr unter real Bedingungen Dauer min. 90 Min
  • Teil 2 technische Unterweisung und Fahrzeugbedienung Dauer min. 30 Min.
  • Teil 3 spezielle Fahrübungen auf einem Gelände Dauer 60 Min.
  • Im Güterverkehr der Klasse C,CE, C1, C1E beträgt das Mindestalter 18 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D,DE beträgt das Mindestalter 21 Jahre, die Klassen D1, D1E entfällt
  • Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs in Theorie und Praxis Dauer 3 Tage

3. Variante Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe

  • Lehre in einem Ausbildungsbetrieb 2-3 Jahre mit Berufsschule, Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
  • Im Güterverkehr darf man zu Ausbildungszwecke ab 18 Jahren im Güterverkehr fahren
  • Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E darf man zu Ausbildungszwecken ab 18 Jahren fahren
  • Für die Klasse D, DE gibt es 2 Altersgrenzen, 18 Jahre nur für Linienverkehr bis 50 km, weitere Verkehre wie Reiseverkehr und Linienverkehr über 50 km ab 20 Jahre

Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Umsteiger:
Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt

Quereinsteiger:
Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen,- Güter,- oder Personenverkehr ( z. B. Kraftverkehrsmeister )

Aktuelle Kursangebote und Informationen zur Berufskraftfahrerausbildung finden Sie unter www.derkraftfahrer.de

Mit freundlichen Grüßen
Hetzler Martin