Als Besitzer der Klasse B mit einem Motorrad der Klasse A1 fahren?

Seit 2020 möglich! Hier finden Sie alle wichtigen Info's zum Thema


Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Seit 31. Dezember 2019 ist die Regelung zur Fahrberechtigung für Motorräder der Klasse A1 im Inland (D) nach Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein, in Kraft getreten.

Vorraussetzungen:

  • Eine theoretische und praktische Schulung
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren vorhanden sein
  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
  • Krafträder mit einem Hubraum bis 125cm³, nicht mehr als 11 kW und Leistungsgewicht nicht größer als 0,1 kW/kg

Prüfung? Nein, denn:

  • Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt ohne dafür eine Prüfung ablegen zu müssen! Es muss lediglich eine Teilnahmebescheinigung durch unsere Fahrschule ausgestellt werden!

Interesse geweckt? Hier gibt's detailierte Informationen!

Ausbildung

Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

-> gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • Theorie: min. 4 klassenspezifische Unterrichte
  • Praxis: min. 5 Fahrstunden

Prüfung

  • keine Theorieprüfung
  • keine praktische Prüfung

Vorraussetzungen

Mindestalter

  • min. 25 Jahre

Antragstellung: Unterlagen / Fähigkeiten

  • Nach Abschluss der Fahrerschulung wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
  • Mit dieser zur Zuständigen Behörde gehen und die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen!
Jetzt anmelden

Merkmale

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW / kg
  • auch mit Beiwagen

Musterbeispiel