B196 Kurs
Als Besitzer der Klasse B mit einem Motorrad der Klasse A1 fahren?
Seit 2020 möglich! Hier finden Sie alle wichtigen Info's zum Thema
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Seit 31. Dezember 2019 ist die Regelung zur Fahrberechtigung für Motorräder der Klasse A1 im Inland (D) nach Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein, in Kraft getreten.
Vorraussetzungen:
- Eine theoretische und praktische Schulung
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren vorhanden sein
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
- Krafträder mit einem Hubraum bis 125cm³, nicht mehr als 11 kW und Leistungsgewicht nicht größer als 0,1 kW/kg
Prüfung? Nein, denn:
- Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt ohne dafür eine Prüfung ablegen zu müssen! Es muss lediglich eine Teilnahmebescheinigung durch unsere Fahrschule ausgestellt werden!
Interesse geweckt? Hier gibt's detailierte Informationen!
Ausbildung
Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
-> gesetzlich vorgeschrieben sind:
- Theorie: min. 4 klassenspezifische Unterrichte
- Praxis: min. 5 Fahrstunden
Prüfung
- keine Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
Vorraussetzungen
Mindestalter
- min. 25 Jahre
Antragstellung: Unterlagen / Fähigkeiten
- Nach Abschluss der Fahrerschulung wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
- Mit dieser zur Zuständigen Behörde gehen und die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen!