Anhänger Tipps & Infos

Mit dem normalen Klasse B Führerschein einen Anhänger mit zu führen ist nahezu unmöglich. Junge Handwerker oder Hobbysportler stehen hier vor einem Problem. Schnell begibt man sich in die Gefahr des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Bei Mitnahme eines Anhängers ist wichtig zu wissen, dass für das Fahrerlaubnisrecht die zul. Gesamtmasse beider Fahrzeuge wichtig ist, nicht, wie viele meinen, das tatsächliche Gewicht. Als Alternative zum BE gibt es den B96. Ein spezielle 7-stündige Anhängerausbildung für mittlere Anhänger ohne Prüfung.

z.G. & t.G.

Das zulässige Gesamtgewicht, oft z.G. abgekürzt wird durch Deine Fahrerlaubnisklasse vorgegeben, kann aber je nach Fahrzeug variieren. Du solltest daher:

  • Im Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil II) Feld F2 nachschauen,
  • und deine Fahrerlaubnisklasse prüfen.

Das tatsächliche Gewicht, ist das Gewicht deines Autos oder Anhängers, wenn Du es jetzt in diesem Moment auf eine Waage stellen würdest und die Zahl abließt.

Anhängelast

Die Anhängelast, also sämtliches Gewicht, dass ab der Anhängerkupplung deinem Fahrzeug folgt, solltest Du dabei auch kontrollieren. Mag sein, dass deine Fahrerlaubnis BE einen Anhänger bis 3.500 kg erlaubt. Dein Zugfahrzeug aber vielleicht nicht. Du solltest daher:

  • Im Feld O1 gebremste Anhänger oder
  • im Feld O2 ungebremste Anhänger

prüfen ob dein Zugfahrzeug die tatsächliche Masse deines Anhängers ziehen darf,

Geschwindigkeitsvorschriften

100 km/h

Grundsätzlich, wenn nicht anders vorgegeben, gilt für PKWs mit Anhänger außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Eine Abweichung davon kann die Sonderregelung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darstellen, die es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt 100 km/h schnell fahren zu dürfen. Diese Voraussetzungen lauten wie folgt:

  • Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein und muss über ABS (ABV) verfügen.
  • Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Es muss eine 100 km/h Plakette am Heck des Anhängers angebracht sein. Diese erhaltet Ihr bei der Zulassungsbehörde.
  • Ist der Anhänger gebremst braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.

Es müssen außerdem bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
  • 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Achtet darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.