Lkw Klassen
Eine Übersicht der LKW Führerscheinklassen
Die LKW Klassen
In diesen Klassen hat sich in den letzten Jahren sehr viel geändert. Diese Änderungen bringen natürlich viele offenen Fragen mit sich. Am 09.09.2009 ist das Europaweite Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation in Kraft getreten. Gleichgültig ob Sie einen gültigen Führerschein der Klasse C1 oder C (ehemals Klasse 2) schon über Jahre besitzen oder neu erwerben wollen, bestimmte Fahrten, dürfen Sie ohne eine zusätzliche Aus- oder Weiterbildung, die im Führerschein vermerkt wird, nicht mehr durchführen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für LKW-Neulinge, sondern auch für eingefleischte “alte Hasen”.
Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 20.000 €
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein: C / CE
Grundsätzlich so gut wie keine. Ihr Zugfahrzeug (ausgenommen Busse) darf max 3,5 to zGM besitzen. Will ich noch einen Anhänger benutzen, kann je nach Anhängergröße der Führerschein BE oder B 96 erforderlich sein. Näheres unter PKW mit Anhänger.
Nein auf gar keinen Fall. Ihr Lkw als Zugfahrzeug bleibt auf 7,5 to beschränkt (Klasse C1). Im Gegensatz aber zu den Führerscheinneulingen dürfen sie größere Anhänger mitführen. So dass Ihre max. Zugmasse (LWW + Anhänger) 12 to überschreiten darf. Besteht Ihr Zug aus max. 3 Achsen (Tandemachse zählt als eine Achse), kann der Anhänger ein zGM bis zu 11 to besitzen. Bei einem 7,5 to LKW ergibt das ein Zug zGM von 18,5 to.
Kein Problem. Das Mindestalter für die Klasse C1 beträgt 18 Jahre, man kann ihn parallel zur Klasse B erwerben.
Klasse C / CE auch mit 18 möglich!
Grundsätzlich gilt für die Klasse C / CE das Mindestalter von 21 Jahren. Für 18 Jährige gibt es 2 Ausnahmen, die sich jedoch auf Fahrten im Inland beschränken
- Ausnahme: Grundqualifikationsprüfung Güterverkehr bei der IHK
Zu meiner Führerscheinausbildung Klasse C/CE absolviere ich die Grundqualifikations Prüfung Güterverkehr bei der IHK. Man spricht auch von der großen BKF Prüfung (nicht zu verwechseln mit der Beschleunigten Grundqualifikation). Diese Prüfung bei der IHK, besteht aus einem sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Teil. Im Gegensatz zur Bechleunigten Grundqualifikation sind bei dieser Grundqualifikations Prüfung keine Ausbildungsstunden vorgeschrieben, aber das große Themengebiet erfordert eine intensive Vorbereitung. Näheres finden Sie unter www.derkraftfahrer.de, bei Aus und Weiterbildungen bieten wir spezielle Vorbereitungskurse an und begleiten sie wie seitens der IHK gefordert bei der praktischen Prüfung. Unabhängig dieser Prüfung erfolgt die normale Führerscheinausbildung Klasse C/CE in der Fahrschule. Haben Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen, besitzen Sie nicht nur den Führerschein Klasse C/CE sondern die zusätzliche Berufskraftfaherqualifikation für alle gewerblichen Fahrten mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ein perferkt ausgebildeter Kraftfahrer mit 18 Jahren. - Ausnahme: Lehre zum Berufskraftfahrer
Sie absolvieren eine mind. 2 jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Das müssen Sie entscheiden. Bis zum 21. Lebensjahr gibt es den Unterschied des Mindestalter. Wesentlich geringer ist der Unterschied bei der Ausbildung und den Kosten. Die theoretische Ausbildung ist nahezu gleich.
Bei der praktischen Ausbildung sind zu den normalen Übungsstunden
- bei der Klasse C1 zusätzlich 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
- bei der Klasse C zusätzlich 10 Sonderfahrten vorgeschrieben
Beide Führerscheine unterliegen dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, die Frage später ob 7,5 to oder 12 to stellt sich bei Klasse C nicht mehr, notfalls darf es bei der Klasse C auch ein 32 To Vierachser sein.
Entscheiden Sie sich für die Kombi Ausbildung, und erwerben Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang, sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch viel Geld.
Bei der Theorieausbildung genügen für das Grundwissen 6 UE für beide Klassen, lediglich die Prüfung erweitert sich um 20 Prüfungsfragen für die Klasse CE. In der praktischen Ausbildung wird der Unterschied noch größer, genügen bei der Kombiausbildung insgesamt 14 Sonderfahrten für beide Klassen, müssen bei getrennter Ausbildung, jeweils 10 Sonderfahrten für C und nochmals 10 Sonderfahrten für CE absolviert werden.
Einen gültigen Führerschein zu besitzen ist die eine Sache, ein gültige Berufskraftfahrer Qualifikation die Andere. Der Führerschein (z.B. Klasse CE) berechtigt Sie ein Fahrzeug dieser Größe zu führen. Wollen Sie aber mit dem Fahren Geld verdienen (den Beruf des LKW-Fahrers ausüben), dann benötigen Sie eine Berufskraftfahrer-Qualifikation. Unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenerwerb durchführen.
- Alle Privatfahrten z.B Umzüge oder Fasching
- Handwerker die den LKW nur benutzen um Materiel oder Werkzeuge an die Baustelle zu befördern um vort Ort mit diesen auch zu arbeiten
- Werkstatt Personal, auf Probefahrt, (keine Überführungsfahrt)
- Hauptberufliche Winzer die ihren Wein zum Kunden überführen
- Baggerfahrer die ihren Bagger zur Baustelle befördern
- LKW Fahrer die als Kraftfahrer eingestellt sind
- Arbeiter deren Haupttätigkeit aus LKW fahren besteht
- Hol- und Bringservice in Werkstätten
- Rentner die beim Winzer als Fahrer aushelfen, sei es auch nur 2 mal im Jahr
Eine genaue Grenze zu ziehen, wer Sie benötgt und wer nicht, ist sehr schwer. Aus diesem Grunde rufen Sie uns an, kommen Sie vorbei wir beraten Sie gerne.
Der Führerschein bleibt nach wie vor bestehen, bestimmte Fahrten im gewerblichen Güterverkehr sind aber nicht mehr erlaubt.
Ab dem Ablaufdatum ruht ihre Fahrerlaubis bis auf weiteres. Fahren sie trotzdem fällt es unter die Straftat “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Verlängern Sie ihren Führerschein rechtzeitig, dies ist schon 6 Monate vor dem Ablaufdatum möglich. Die Verlängerung erfolgt dann zum alten Stichtag plus 5 Jahre. (Sie verlieren keine Zeit).